Liebe
Mitglieder,
Zur
Eindämmung der Corona-Pandemie hat der Hamburger Senat am 11.
Februar vereinbart, die Beschlüsse von Bund und Ländern
vollständig umzusetzen. Demnach wird der seit Mitte Dezember
geltende Lockdown bis
mindestens 7. März verlängert..
Diese aktuellen
Regeln
gelten
zunächst
vom 11. Januar 2021
bis zum 07.März 2021.
Aktuell
wurde für Hamburg folgende Neureglung beschlossen:
Friseursalons
sollen aber schon am 1.
März 2021 öffnen
dürfen, wenn sie strenge Hygieneregeln einhalten. Alle beim
Haareschneiden anwesenden Personen müssen eine medizinische
Maske tragen. Diese darf vorübergehend abgenommen werden, wenn
das für die Erfüllung der Dienstleistung notwendig ist.
Besuche im Friseursalon sind nur erlaubt, wenn vorher ein Termin
vereinbart wird.
Die
nachfolgenden Regelungen haben weiterhin Bestand und werden nur der
guten Ordnung halber mit den die wichtigsten Punkte, die für Sie
wichtig sein könnten, aufgeführt. Weitere Informationen
über die Einschränkungsmaßnahmen in Hamburg können
auf
hamburg.de/coronavirus
abgerufen werden.
Allgemein:
Maskenpflicht, Hygiene und Abstandsregeln
Es gelten weiterhin die allgemeinen
Hygienevorgaben, Schutzkonzepte
und die Maskenpflicht. Die Einhaltung dieser Regeln bleibt die
Voraussetzung für alle zugelassenen Aktivitäten.
Bereits seit dem 12. Oktober 2020 ist
ein Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen Gebäuden
vorgeschrieben, im öffentlichen Nahverkehr sowie im Freien an
bestimmten Orten. Überall dort, wo es eng werden könnte,
gilt die Maskenpflicht.
Die Mund-Nasen-Bedeckung kann abgelegt werden, wenn ein dauerhafter
Steh- oder Sitzplatz eingenommen wird und der Mindestabstand
von 1,5 Metern zu anderen
Personen eingehalten werden kann.
Zu allen Personen, mit denen man im
selben
Haushalt lebt, muss man keinen Abstand halten.
In Bussen
und Bahnen, beim Einkaufen,
bei Gottesdiensten,
bei Amtsgängen
zu Behörden und bei Gesundheitsbehandlungen
müssen ab dem 22.
Januar 2021
grundsätzlich medizinische
Masken getragen werden.
Darunter fallen insbesondere OP-Masken
und Masken mit dem Standard KN95 oder FFP2. Einfache
Alltags- bzw. Stoffmasken oder über Mund und Nase gezogene
Tücher oder Kleidungsstücke sind dort nicht mehr
gestattet.
Kontakte
und Kontaktbeschränkungen
Wir sind alle aufgerufen, die
Kontakte zu Menschen außerhalb der Angehörigen des
eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu
reduzieren. Private Zusammenkünfte sind nur noch im Kreis der
Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit
maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person
gestattet sein. Ausnahmen
für Kinder gibt es nicht.
Zu allen Menschen, die nicht
ausdrücklich unter die erlaubten Kontakte fallen, müssen
Sie mindestens 1,5 Meter
Abstand halten. Diese
Regel gilt überall: zu Hause, an öffentlichen Orten oder
im Freien.
Es gelten Auflagen zur Hygiene, zur
Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Das
Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bleibt Pflicht auch vor
den Geschäften. Bei
Läden mit
bis zu 800 qm
Verkaufsfläche darf sich nicht mehr als eine Kundin oder ein
Kunde pro 10 qm
aufhalten. In Geschäften ab 801
qm Verkaufsfläche
darf sich eine Person auf 20
qm befinden.
Bei geschlossenen Einzelhandelsläden
darf man Waren wie Fahrräder, Möbel oder Bücher im
Internet bestellen
und dann abholen. Die Übergabe der Ware und die Bezahlung muss
vor der Ladentür
erfolgen. Somit wird bei Abholung und die kontaktlose Übergabe
außerhalb der Geschäftsräume einschließlich
Wahrung des Abstandsgebots sichergestellt.
Wir werden generell dazu
aufgefordert, auf
nicht notwendige private Reisen und Besuche zu verzichten -
auch bei Verwandten. Das gilt sowohl im Inland für
tagestouristische Ausflüge sowie für Reisen ins Ausland.
Es
ist davon auszugehen, dass sich die Vertreter und Vertreterinnen von
Bund und Ländern Anfang März 2021 erneut zusammenkommen und
evtl. neue Regelungen beschließen.
Gemäß den aufgezeigten
Regeln des Senats können wir weiterhin unsere Vereinsräume
als Seniorengruppe nicht nutzen. Es ist wirklich sehr bedauerlich,
dass wir Sie immer wieder aufs Neue vertrösten müssen, aber
wir müssen die gesetzlichen Auflagen einhalten und natürlich
geht unsere Gesundheit vor! Sollte es ab Mitte März 2021 wieder
möglich sein, dass wir unsere Vereinsaktivitäten wieder
aufnehmen können, bitte wir Sie jeweils zu den einzelnen
Veranstaltungen den Referenten oder die Referentin anzurufen.
Wir hoffen, dass wir die Pandemie bald
überstanden haben und wünschen allen eine stabile
Gesundheit sowie alles Gute. Wir freuen uns schon jetzt auf das
Wiedersehen!
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