Liebe
Mitglieder,
zur
Eindämmung der Corona-Pandemie gelten in Hamburg weiterhin viele
Regeln. Ein Stufenplan
sieht schrittweise Lockerungen vor. Es gelten grundsätzlich
weiterhin die allgemeinen Hygienevorgaben, Schutzkonzepte
und die Maskenpflicht weiter.
Nachfolgend
sind einige wichtige Punkte
mit Stand 16.07.21 dargestellt:
Kontaktbeschränkungen
Die
Bürgerinnen
und Bürger sind
dazu aufgerufen, die Kontakte zu Menschen außerhalb der
Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges
Minimum zu reduzieren. Grundsätzlich sollten private
Zusammenkünfte durch einen Selbsttest
der
Teilnehmenden abgesichert werden.
Für private
Treffen gilt
seit dem 22.
Juni:
Sie dürfen mit
bis zu 10 Personen stattfinden,
sowohl in geschlossenen Räumen, als auch im Freien. Nicht
mitgezählt werden Kinder bis 14 Jahre, vollständig
Geimpfte und Genesene.
Abstand
halten: Zu
allen Menschen, die nicht ausdrücklich unter die erlaubten
Kontakte fallen, müssen Sie mindestens 1,50 Meter Abstand
halten. Diese Regel gilt überall: zu Hause, an öffentlichen
Orten oder im Freien. Zu allen Personen,
mit denen Sie im
selben Haushalt
leben, müssen Sie keinen Abstand halten. Für vollständig
Geimpfte
und Genesene
ist diese Regelung seit dem 9. Mai aufgehoben. Sie zählen auch
bei den Kontakten nicht mit.
Maskenpflicht
In
Büros und
Betrieben und in
öffentlichen
Gebäuden sind
medizinische Masken vorgeschrieben. Die Maske darf abgelegt werden,
wenn es sich um einen geschlossenen Raum handelt, in dem lediglich
eine Person anwesend ist, oder wenn eine geeignete technische
Vorrichtung vorhanden ist, durch die die Ausbreitung von Tröpfchen
durch Husten, Niesen oder Sprechen vermindert wird. Die Maske
darf zudem vorübergehend abgelegt werden, wenn dies zur
Ausübung der beruflichen Tätigkeit zwingend erforderlich
ist.
Beim
Einkaufen,
bei Gottesdiensten,
bei Amtsgängen
zu Behörden und bei Gesundheitsbehandlungen
müssen Menschen ab 14 Jahren grundsätzlich medizinische
Masken tragen.
Darunter fallen insbesondere OP-Masken
und Masken mit dem Standard KN95 oder FFP2.
Im
öffentlichen
Nahverkehr
sind weiterhin Masken zu tragen. Das gilt für alle Menschen ab
6 Jahren. Aber: Es reicht nun eine einfache OP-Maske, eine
FFP2-Maske oder ein Mund-Nasen-Schutz nach vergleichbarem Standard
ist nicht mehr notwendig.
Vorübergehend
galt auf stark
frequentierten Plätzen und Straßen
eine Maskenpflicht. Diese hat der Senat nun - dank sinkender
Inzidenz - aber weitgehend wieder aufgehoben. Lediglich dort, wo
kein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, muss
auch weiterhin eine medizinische Maske getragen werden. Dies gilt
beispielsweise auf Wochenmärkten, in Warteschlangen vor
Geschäften oder auch Gaststätten sowie bei touristischen
Stadtrundfahrten.
Einzelhandel
Der Einzelhandel
darf
wieder öffnen - mit einer Personenzahlbegrenzung,
die sich an der Verkaufsfläche orientiert.
Es
gelten Auflagen
zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von
Warteschlangen. Das Tragen
eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes
bleibt Pflicht auch vor den Geschäften.
Zudem
ist im Einzelhandel eine (digitale)
Kontaktnachverfolgung
nötig.
Ein tagesaktueller Schnelltest ist nicht erforderlich, solange die
Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 50 liegt.
Körpernahe
Dienstleistungen
Für
Friseursalons,
Fußpflege, Massagesalons, Tattoo-Studios und Sonnenstudios
gilt:
Alle bei der
Dienstleistung anwesenden Personen müssen eine
medizinische Maske
tragen. Der Termin muss vorab vereinbart werden. Die Kontaktdaten
müssen erhoben werden. Ein tagesaktueller Corona-Test ist
verpflichtend und muss schriftlich nachgewiesen werden. Vollständig
Geimpfte und Genesene müssen keinen Test vorlegen.
Ab
dem 11. Juni gilt im
Bereich der körpernahen Dienstleistungen anstatt einer
FFP2-Maskenpflicht eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen
Maske.
Kultur,
Freizeitgestaltung und Veranstaltungen
Seit
dem 22. Juni
sind Veranstaltungen
in Innenräumen mit
festen Sitzplätzen mit bis zu 100 Personen möglich. Für
Veranstaltungen ohne feste Sitzplätze gilt eine Obergrenze von
50 Personen - jeweils mit Auflagen. Dazu zählen eine
Testpflicht, Kontaktnachverfolgung und die Maskenpflicht
(medizinische Maske). Veranstaltungen
unter freiem Himmel sind
unter denselben Bedingungen (aber ohne Maskenpflicht) mit bis zu 500
Personen zulässig. Ohne feste Sitzplätze sind
Veranstaltungen im Freien mit bis zu 250 Personen möglich. Für
alle Veranstaltungen, also drinnen und draußen gilt, dass dort
nicht
getanzt
werden darf. Private
Feiern,
die über die geltenden Kontaktbeschränkungen hinausgehen,
sind erlaubt. Wenn dabei in Innenräumen mehr als 10 Personen
zusammenkommen, gelten dieselben Regeln, wie für
Veranstaltungen ohne feste Sitzplätze.
Theater,
Musiktheater, Opern, Konzerthäuser, das Literaturhaus, das
Planetarium und Kinos
dürfen unter strengen Auflagen öffnen. Dazu zählen
eine Testpflicht für Besucherinnen und Besucher und eine
Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken auch am Platz.
In
Kultureinrichtungen ist
die Anordnung der festen Sitzplätze im "Schachbrettmuster"
möglich. Das heißt: Zwischen allen besetzten Sitzplätzen
muss rechts, links, davor und dahinter jeweils ein Platz frei sein.
Die
Veranstaltung von Volksfesten wie
dem Sommerdom ist unter Auflagen möglich. Es muss ein
spezifisches Schutzkonzept geben.
Chorproben dürfen
im Freien und in geschlossenen Räumen stattfinden. Für
diese sowie für Blasinstrumente-Ensembles gilt ein
Sonderabstand von 2,5 Meter zwischen den Musizierenden. Sofern
Proben in Innenräumen stattfinden, gilt eine Testpflicht als
Auflage.
Freibäder,
Hallenbäder und Thermen dürfen
wieder öffnen. Bei allen Besuchen in Hallenbädern und
Thermen ist ein aktueller negativer Corona-Test oder vergleichbarer
Nachweis nötig. Für Freibäder besteht keine
Testpflicht.
Zoologische
und botanische Gärten sind
geöffnet und können ohne Voranmeldung besucht werden. Auch
hier gilt die (digitale) Kontaktnachverfolgung. Die Maskenpflicht
und Testpflicht besteht nur in Innenräumen.
Bei
Hafen-
und Stadtrundfahrten darf
die volle Kapazität der Gefährte genutzt werden,
allerdings unter Einhaltung der Abstandsregeln und Tragen einer
medizinischen Maske.
Museen,
Galerien und Gedenkstätten
dürfen unter Auflagen wie einer Kontaktnachverfolgung
und einer Personenzahlbegrenzung wieder öffnen. Die Testpflicht
entfällt.
Sport
Sport,
auch Mannschaftssport, ist unabhängig
von der Personenzahl zulässig. In
geschlossenen Räumen
gilt lediglich eine Begrenzung der Personenzahl in Abhängigkeit
von der Raumgröße (eine Person je zehn Quadratmeter
Fläche). Für Sport in geschlossenen Räumen muss
man einen negativen Coronavirus-Test nachweisen, wenn man älter
als 14 Jahre alt ist. Bei Sportangeboten im Freien ist kein
negativer Coronavirus-Testnachweis erforderlich. Eine regelmäßige
Testung wird jedoch ausdrücklich empfohlen.
Fitness-,
Sport- und Yogastudios dürfen
unter Auflagen ihre Innenbereiche
öffnen.
Voraussetzung ist unter anderem eine Testpflicht, die (digitale)
Kontaktnachverfolgung sowie ein Abstand zwischen den Sportgeräten
oder Kursteilnehmenden von mindestens 2,5 Metern.
Sportveranstaltungen
unter freiem Himmel und in Hallen können
seit dem 11. Juni in Abhängigkeit von dem jeweiligen
Veranstaltungsort und nach Einzelfallprüfung auch mit mehr als
650 zuschauenden Personen durchgeführt werden. Es gelten
Auflagen wie eine Testpflicht, feste Sitzplätze, (digitale)
Kontaktnachverfolgung, medizinische Maskenpflicht).
Gastronomie
Die Außengastronomie
darf öffnen. Voraussetzung ist, dass sich höchstens
zehn Personen an
einen Tisch setzen, die alle aus verschiedenen Haushalten stammen
dürfen. Kinder unter 14 Jahre werden nicht mitgezählt.
(Digitale)
Kontaktnachverfolgung
ist geboten, ein Schnelltest ist nicht erforderlich.
Auch die Innengastronomie
ist in Hamburg unter Auflagen wieder geöffnet. Voraussetzung
ist, dass sich höchstens
zehn Personen an
einen Tisch setzen, die alle aus verschiedenen Haushalten stammen
dürfen. Auch Stehplätze zum Verzehr von Speisen und
Getränken können genutzt werden. (Digitale)
Kontaktnachverfolgung
und ein Schnelltest sind erforderlich. Restaurantbesuche sind nur
bis 23 Uhr erlaubt, danach gilt eine Sperrstunde.
Alkohol
darf in gastronomischen Betrieben unter freiem Himmel zum
unmittelbaren Verzehr am
Tisch ausgeschenkt
werden. Von dieser Ausnahme abgesehen ist der Verkauf
von alkoholischen Getränken, die zum unmittelbaren
Verzehr bestimmt sind, weiterhin
verboten.
Hotels
Hotels,
Pensionen, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen
unter Auflagen bis zu
100 Prozent ihrer zulässigen Kapazität öffnen. Die
Gäste müssen vor dem Beginn der Beherbergung sowie
hiernach alle 72 Stunden einen negativen Corona-Test vorlegen und
ihre Daten für die (digitale) Kontaktnachverfolgung
hinterlegen. Ein PCR-Test darf höchstens 48 Stunden alt sein,
ein Schnelltest nur 24 Stunden. Darüber hinaus gilt die
Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske überall abseits
des persönlichen Gästebereiches sowie der Restaurant- und
Speisebereiche. Gastronomische Angebote im Innenbereich der
Beherbergungsbetriebe dürfen ausschließlich für die
beherbergten Gäste erbracht werden. Schlafsäle dürfen
nur für Personen angeboten werden, die unter die allgemeine
Kontaktregel fallen.
Seniorentreffs
können unter Wahrung von Hygienevorschriften, also der
Abstandsregel und in kleinen Gruppen mit Kontaktnachverfolgung
wieder in Anspruch genommen werden.
Ab
dem 11. Juni darf
bei Seniorentreffpunkten und Seniorengruppen die
FFP2-Maske am Sitzplatz abgenommen werden.
Das
heißt, für unsere Mitglieder, die vollständig geimpft
sind zuzüglich 14 Tage Karenzzeit danach, könnten sich bis
auf Widerruf nach Absprache mit den Referenten / innen wieder in den
Vereinsräumen oder im Außenbereich treffen und auch die
noch nicht vollständig Geimpften dürfen wieder am
Vereinsleben teilnehmen. Hierfür ist es erforderlich, dass alle
die Hygienevorschriften weiter beibehalten und sich vorher
mit den Referenten/innen verständigen.
Die
Einhaltung dieser Regeln bleibt die Voraussetzung für alle
zugelassenen Aktivitäten. Sollten sich die Neuinfektionen in
Hamburg wieder erhöhen, so könnten die beschlossenen
Lockerungen durch den Senat wieder aufgehoben werden.
Wir
bitten, weiterhin die Informationen des Senats zu verfolgen und die
aktuellen Nachrichten über die Einschränkungen oder
Lockerungen unter „ www.ndr.de/
Nachrichten/ Hamburg/Corona-Regeln“
zu beachten.
Das
Vereinsleben nimmt seit Anfang Juli wieder Fahrt auf, darüber
sind wir sehr froh und wir hoffen, dass uns die Delta-Virus-Variante
nicht wieder in einen neuen Lockdown versetzt. Wir wünschen
allen eine gute Gesundheit, weiterhin Durchhaltevermögen und
Spaß am Vereinsleben.
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